Anlässlich des ersten Gesprächs wird eine Honorarvereinbarung getroffen.

Gesetzliche Grundlage bildet die Parteikostenverordnung. Üblicherweise wird eine Entschädigung nach Zeitaufwand vereinbart und ein angemessener Kostenvorschuss verlangt.
Eine effiziente Bürostruktur ermöglicht es, die Dienstleistungen zu einem minimalen Stundenansatz zu erbringen.

Fragen Sie nach Ihren Möglichkeiten der unentgeltlichen Rechtspflege, amtlichen Verteidigung, Opferhilfe u.dgl.